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   VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810   

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https://dejure.org/2013,34313
VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810 (https://dejure.org/2013,34313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2013 - 11 CS 13.1810 (https://dejure.org/2013,34313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 11 CS 13.1810 (https://dejure.org/2013,34313)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2005 - 12 ME 540/04

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Einstufung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810
    Ob die Tatsachen solche "Verdachtsmomente" begründen, beurteilt sich nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls (NdsOVG, B.v. 11.4.2005 - 12 ME 540/04 - zfs 2005, 575).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810
    Zur Zulässigkeit eines auf § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO gestützten Antrags im Beschwerdeverfahren ist daher die Darlegung der Besorgnis nötig, es bedürfe eines vollstreckbaren Titels, um einen rechtsgestaltenden Ausspruch nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erforderlichenfalls zwangsweise durchsetzen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559; BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.2450).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810
    Da die Pflicht, den Führerschein abzuliefern, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV unmittelbar kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (BayVGH, B.v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 - zfs 2005, 471 ff.), ist insoweit die aufschiebende Wirkung der Klage nur in Nr. 2 anzuordnen, in Nr. 1 dagegen wiederherzustellen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. VwGO).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810
    Zur Zulässigkeit eines auf § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO gestützten Antrags im Beschwerdeverfahren ist daher die Darlegung der Besorgnis nötig, es bedürfe eines vollstreckbaren Titels, um einen rechtsgestaltenden Ausspruch nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erforderlichenfalls zwangsweise durchsetzen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559; BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.2450).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 20.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Teilorganisation der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810
    Wie für jeden anderen vor Gericht gestellten Antrag muss auch für ein solches Begehren ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen; spricht nichts dafür, dass die Behörden den Pflichten, die sich aus der Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Anfechtungsrechtsbehelfs ergeben, nicht nachkommen werden, besteht keine Veranlassung für eine Anordnung der Aufhebung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO (so ausdrücklich BVerwG, B.v. 6.7.1994 - 1 VR 20/93 - NVwZ 1995, 590; vgl. zur Entbehrlichkeit eines derartigen Ausspruchs in den Fällen, in denen davon ausgegangen werden kann, dass die Verwaltung Vollziehungsmaßnahmen von sich aus rückgängig machen wird, Kopp/Schenke, 19. Aufl. 2013, § 80, Rn. 176).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 11 CS 11.3011

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch bei impulshafter Gewaltanwendung unter

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 11 CS 13.1810
    Ausreichend sind insoweit alle Tatsachen, die nachvollziehbar den Verdacht rechtfertigen, es könne eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen (BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 11 CS 11.3011 - juris Rn. 20).
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